Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Buchungen, Veranstaltungen und Leistungen von

Lounge and Famous Goeke-Genthe GbR
vertreten durch Marie Lisa Goeke und Andrea Genthe
Platenmeisterstr. 23
29525 Uelzen
Deutschland

E-Mail: loungeandfamous@gmx.de

Stand: 30. August 2026

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Lounge and Famous Goeke-Genthe GbR – nachfolgend „Lounge & Famous“ genannt – und ihren Kunden über Leistungen, die insbesondere über unsere Internetseite, das Buchungsportal SimplyBook.me, per E-Mail oder aufgrund einer individuellen Buchungsvereinbarung abgeschlossen werden.

1.2 Hierzu gehören insbesondere:

  • die Vermietung unserer Bar bzw. Veranstaltungsfläche,
  • Barvermietungen inklusive Tresenkraft,
  • Geburtstagsfeiern und private Veranstaltungen,
  • Workshops und „Meet & Drink“-Veranstaltungen,
  • Firmenveranstaltungen,
  • Weihnachtsfeiern,
  • Getränkepakete,
  • Catering und sonstige Verpflegungsleistungen, soweit angeboten,
  • individuell vereinbarte Zusatzleistungen,
  • von Lounge & Famous selbst veranstaltete Events,
  • Eintritts- bzw. Veranstaltungstickets sowie
  • sonstige über das Buchungsportal angebotene Produkte und Dienstleistungen.

1.3 Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich mit Lounge & Famous vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragspartner und Buchungsportal

2.1 Vertragspartner für die gebuchten Leistungen ist grundsätzlich:

Lounge and Famous Goeke-Genthe GbR

SimplyBook.me stellt uns lediglich die technische Buchungsplattform zur Verfügung und wird hierdurch nicht Vertragspartner des Kunden.

2.2 Soweit Online-Zahlungen über Stripe abgewickelt werden, übernimmt Stripe die technische Zahlungsabwicklung. Stripe wird dadurch ebenfalls nicht Vertragspartner hinsichtlich der von Lounge & Famous angebotenen Veranstaltung oder Dienstleistung.

 

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung von Dienstleistungen, Veranstaltungspaketen, Terminen, Tickets oder Produkten auf unserer Internetseite oder in unserem Buchungsportal stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot von Lounge & Famous dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine entsprechende Buchung vorzunehmen.

3.2 Der Kunde wählt die gewünschte Leistung, den Termin und gegebenenfalls Zusatzleistungen aus und gibt die erforderlichen Buchungsdaten ein.

Vor Abgabe der Buchung kann der Kunde seine Angaben überprüfen und, soweit das Buchungssystem dies vorsieht, korrigieren.

3.3 Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab.

3.4 Der Vertrag kommt zustande, sobald Lounge & Famous die Buchung elektronisch bestätigt.

Bei Buchungen, die zunächst einer manuellen Prüfung oder Bestätigung bedürfen, kommt der Vertrag erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung zustande.

3.5 Eine rein technische Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits eine Vertragsannahme dar, wenn aus ihr eindeutig hervorgeht, dass die Buchung verbindlich bestätigt wurde.

3.6 Vertragsinhalt sind die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Leistungen, Preise und Zusatzleistungen sowie diese AGB und gegebenenfalls weitere ausdrücklich einbezogene Buchungsbedingungen.

 

4. Leistungsumfang

4.1 Umfang und Inhalt der gebuchten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Buchungsportal und der Buchungsbestätigung.

4.2 Bei einer reinen Barvermietung inklusive Tresenkraft umfasst die Leistung nur diejenigen Bestandteile, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt sind.

Getränke, Catering, Dekoration, zusätzliche Servicekräfte, DJ-Leistungen oder andere Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich in der gebuchten Leistung angegeben ist.

4.3 Bei Komplett- oder Getränkepaketen gelten die in der jeweiligen Paketbeschreibung aufgeführten Getränke und Leistungen.

Nicht ausdrücklich aufgeführte Getränke, Produkte oder Leistungen sind nicht Bestandteil des Paketpreises.

4.4 Getränkepauschalen gelten ausschließlich während der vereinbarten Veranstaltungsdauer und zum Verzehr während der Veranstaltung.

Nicht konsumierte Getränke begründen keinen Anspruch auf Erstattung, Auszahlung oder Mitnahme ungeöffneter Flaschen oder sonstiger Getränkebestände.

4.5 Der Veranstaltungsort, Beginn und Ende der Veranstaltung sowie die vereinbarte Nutzungsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

 

5. Preise

5.1 Es gelten die Preise, die dem Kunden unmittelbar vor Abschluss der Buchung angezeigt werden.

5.2 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

5.3 Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie vom Kunden ausdrücklich gebucht oder nachträglich vereinbart wurden.

5.4 Nachträgliche Erweiterungen einer Buchung, beispielsweise zusätzliche Gäste, zusätzliche Getränkepakete, weitere Servicezeiten oder andere Zusatzleistungen, können zu einer Erhöhung des Gesamtpreises führen.

Der Kunde wird hierüber vor einer verbindlichen Erweiterung informiert.

 

6. Zahlung

6.1 Die bei der jeweiligen Buchung verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Buchungsportal angezeigt.

Für Online-Zahlungen kann insbesondere der Zahlungsdienstleister Stripe eingesetzt werden.

6.2 Die Fälligkeit des Buchungspreises bzw. einer vereinbarten Anzahlung ergibt sich aus der Buchungsseite oder der Buchungsbestätigung.

6.3 Wird eine Anzahlung vereinbart, ist der verbleibende Restbetrag zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.

Ist dort ausnahmsweise kein Zeitpunkt angegeben, ist der Restbetrag spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.

Bei einer Buchung innerhalb dieser Frist wird der Gesamtbetrag unmittelbar fällig.

6.4 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Lounge & Famous behält sich die gesetzlichen Rechte vor, insbesondere nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung und soweit gesetzlich zulässig vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung bis zur Zahlung zurückzuhalten.

 

7. Teilnehmer- und Gästezahl

7.1 Soweit der Preis einer Veranstaltung von der Anzahl der Gäste oder Teilnehmer abhängt, hat der Kunde die voraussichtliche Teilnehmerzahl bei der Buchung anzugeben.

7.2 Die endgültige Teilnehmerzahl ist Lounge & Famous spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

7.3 Erhöhungen der Teilnehmerzahl sind nur möglich, soweit die räumlichen, organisatorischen und gegebenenfalls behördlichen Kapazitäten dies zulassen.

Zusätzliche Teilnehmer werden entsprechend dem vereinbarten Preis pro Person bzw. dem für die jeweilige Zusatzleistung geltenden Preis berechnet.

7.4 Eine Verringerung der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl um bis zu 10 % ist bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, soweit keine bereits verbindlich bestellten Fremdleistungen betroffen sind.

Darüber hinausgehende Verringerungen oder spätere Reduzierungen gelten hinsichtlich des betroffenen Preisanteils als Teilstornierung und werden entsprechend den nachfolgenden Stornierungsbedingungen behandelt.

 

8. Stornierung privater und geschlossener Veranstaltungen durch den Kunden

8.1 Buchungen für Barvermietungen, Geburtstage, private Feiern, Firmenveranstaltungen, Workshops, Meet-&-Drink-Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern und vergleichbare geschlossene Veranstaltungen werden für einen bestimmten Termin reserviert.

Kann der Kunde die Veranstaltung nicht durchführen, kann er die Buchung nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen stornieren.

8.2 Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Lounge & Famous eingeht.

8.3 Für unsere eigenen Leistungen gelten folgende Stornopauschalen:

Mehr als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
kostenfreie Stornierung

30 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
20 % des vereinbarten Buchungspreises

14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
40 % des vereinbarten Buchungspreises

7 bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
60 % des vereinbarten Buchungspreises

Weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen:
80 % des vereinbarten Buchungspreises

8.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Lounge & Famous durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Stornopauschale entstanden ist.

In diesem Fall reduziert sich die Stornopauschale entsprechend.

8.5 Kann Lounge & Famous den stornierten Termin anderweitig zu vergleichbaren Bedingungen vergeben, werden dadurch vermiedene Schäden bzw. anderweitig erzielte Einnahmen bei der Berechnung der Stornokosten angemessen berücksichtigt.

8.6 Bereits im Auftrag des Kunden verbindlich bestellte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdleistungen – beispielsweise speziell bestelltes Catering, DJ-Leistungen, besondere Dekoration, Technik oder individuell beschaffte Produkte – können in Höhe der tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten berechnet werden.

Eine doppelte Berechnung derselben Schadensposition findet nicht statt.

8.7 Dem Kunden bleibt es unbenommen, anstelle einer Stornierung eine Umbuchung anzufragen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Eine Umbuchung kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung von Lounge & Famous zustande.

 

9. Eigene Events von Lounge & Famous

9.1 Für von Lounge & Famous veranstaltete Events, für die der Kunde einen bestimmten Veranstaltungstermin bucht bzw. eine Eintrittsberechtigung erwirbt, ist die Buchung nach Vertragsschluss grundsätzlich verbindlich.

9.2 Kann der Kunde aus persönlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung angeboten wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.

9.3 Eine Übertragung einer nicht personalisierten Eintrittsberechtigung auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, soweit in der jeweiligen Veranstaltung keine abweichende Regelung vorgesehen ist.

9.4 Wird eine Veranstaltung durch Lounge & Famous vollständig abgesagt und findet kein Ersatztermin statt, wird der für die Veranstaltung gezahlte Eintrittspreis zurückerstattet.

9.5 Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, wird der Kunde hierüber informiert.

Kann oder möchte der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er die Erstattung des für die ursprüngliche Veranstaltung gezahlten Eintrittspreises verlangen.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9.6 Zumutbare Änderungen einzelner Programmpunkte, Abläufe oder Zeiten, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

10. Widerrufsrecht

10.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

10.2 Für zahlreiche über Lounge & Famous buchbare terminbezogene Leistungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum betrifft und insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen oder die Lieferung von Speisen und Getränken zum Gegenstand hat.

Dies kann insbesondere betreffen:

  • terminierte private Feiern,
  • Eventbuchungen,
  • Geburtstagsfeiern,
  • Weihnachtsfeiern,
  • bestimmte Barvermietungen,
  • terminierte Veranstaltungs- und Freizeitangebote,
  • eigene Events,
  • terminbezogene Getränke- und Cateringbestellungen.

10.3 Ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung.

10.4 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht und ein von Lounge & Famous freiwillig eingeräumtes Stornierungsrecht sind voneinander zu unterscheiden.

 

11. Produkte und Zusatzartikel

11.1 Soweit über unser Buchungsportal neben Dienstleistungen auch Produkte erworben werden können, ergeben sich Art, Umfang, Preis sowie gegebenenfalls Abholung oder Versand aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

11.2 Werden Produkte ausdrücklich für eine bestimmte Veranstaltung als Zusatzleistung gebucht, erfolgt die Bereitstellung grundsätzlich im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

11.3 Für Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht für Waren richtet sich nach unserer gesonderten Widerrufsbelehrung und den gesetzlichen Bestimmungen.

 

12. Nutzung der Location und Hausregeln

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, das Inventar und die technische Ausstattung pfleglich zu behandeln.

12.2 Die vereinbarte maximale Personenzahl sowie behördliche, brandschutzrechtliche und sicherheitsbezogene Vorgaben dürfen nicht überschritten werden.

Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

12.3 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Dies gilt nicht, soweit die jeweilige Buchungsbeschreibung das Mitbringen ausdrücklich erlaubt.

12.4 Dekorationen, technische Geräte oder sonstige Installationen dürfen nur so angebracht bzw. eingesetzt werden, dass Gebäude und Inventar nicht beschädigt und Sicherheitsvorschriften nicht beeinträchtigt werden.

Offenes Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder vergleichbare Einrichtungen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Lounge & Famous verwendet werden und nur, soweit deren Einsatz gesetzlich zulässig ist.

12.5 Den Anweisungen des eingesetzten Personals ist Folge zu leisten, soweit diese dem sicheren und ordnungsgemäßen Veranstaltungsbetrieb dienen.

 

13. Rauchen, Nichtraucherschutz und Teilnahme Minderjährige

13.1. Das Lounge & Famous wird grundsätzlich als Raucherlokal betrieben. Soweit bei einer Veranstaltung das Rauchen innerhalb der Räumlichkeiten gestattet ist und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Rauchergaststätte Anwendung finden, ist der Zutritt ausschließlich Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet. Dies gilt auch bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen und unabhängig von der Begleitung durch Eltern oder andere erziehungsberechtigte Personen.

13.2. Veranstaltungen, an denen Personen unter 18 Jahren teilnehmen sollen, sind Lounge & Famous bereits bei der Buchung ausdrücklich mitzuteilen. Soweit eine solche Veranstaltung nach den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben durchgeführt werden kann, kann sie ausschließlich als Nichtraucherveranstaltung vereinbart werden. Das Rauchen ist in diesem Fall nur in den hierfür vorgesehenen Außenbereichen gestattet.

13.3. Der Kunde ist verpflichtet, Lounge & Famous vor der Veranstaltung darüber zu informieren, wenn minderjährige Gäste teilnehmen werden. Lounge & Famous ist berechtigt, Altersnachweise zu verlangen und den Zutritt zu verweigern, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

 

14. Alkohol und Jugendschutz

14.1 Für die Abgabe alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzrechts.

14.2 Lounge & Famous bzw. das eingesetzte Personal ist berechtigt und verpflichtet, die Ausgabe alkoholischer Getränke zu verweigern, wenn gesetzliche Abgabeverbote bestehen oder eine weitere Ausgabe aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar erscheint, insbesondere bei erkennbar stark alkoholisierten Personen.

Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung einer Getränkepauschale.

14.3 Alters- oder Zugangsbeschränkungen für einzelne Veranstaltungen ergeben sich zusätzlich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

 

15. Veranstaltungsdauer und Verlängerung

15.1 Die gebuchte Veranstaltungsdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

15.2 Eine Verlängerung über die vereinbarte Zeit hinaus bedarf der Zustimmung von Lounge & Famous und ist insbesondere von der Personalverfügbarkeit und den betrieblichen bzw. behördlichen Rahmenbedingungen abhängig.

15.3 Wird eine Verlängerung vereinbart, gelten die hierfür vereinbarten Zusatzpreise.

Ein Anspruch auf eine spontane Verlängerung besteht nicht.

 

16. Schäden und außergewöhnliche Reinigung

16.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft an Räumlichkeiten, Mobiliar, Technik oder sonstigem Eigentum von Lounge & Famous verursacht.

16.2 Für von Gästen oder vom Kunden eingesetzten Dritten verursachte Schäden haftet der Kunde nur, soweit ihm deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften zugerechnet werden kann oder der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung eigener Pflichten des Kunden beruht.

Ansprüche gegen den jeweiligen tatsächlichen Schädiger bleiben unberührt.

16.3 Eine übliche Endreinigung ist nur dann im Buchungspreis enthalten, wenn dies in der Leistungsbeschreibung angegeben ist.

Entsteht durch schuldhaftes Verhalten des Kunden oder seiner Gäste ein Reinigungsaufwand, der deutlich über die bei einer Veranstaltung übliche Reinigung hinausgeht, können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Mehrkosten berechnet werden.

 

17. Vom Kunden beauftragte Drittanbieter

17.1 Möchte der Kunde eigene Dienstleister wie Caterer, DJs, Musiker, Fotografen oder andere Anbieter einsetzen, bedarf dies – soweit diese innerhalb der Räumlichkeiten tätig werden – der vorherigen Abstimmung mit Lounge & Famous.

17.2 Beauftragt der Kunde einen solchen Dienstleister unmittelbar selbst, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

Lounge & Famous haftet nicht für die Leistungserbringung eines vom Kunden selbst beauftragten Drittanbieters.

17.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm beauftragte Personen die Haus-, Sicherheits- und gesetzlichen Vorschriften einhalten.

 

18. Sicherheitsverstöße und Abbruch einer Veranstaltung

18.1 Lounge & Famous ist berechtigt, einzelne Personen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese trotz Aufforderung erheblich gegen Hausregeln, gesetzliche Bestimmungen oder berechtigte Sicherheitsanweisungen verstoßen.

18.2 Bei erheblichen Gefährdungen für Personen oder Sachen, strafbaren Handlungen oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann Lounge & Famous eine Veranstaltung beenden, soweit eine Fortsetzung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist.

18.3 Soweit der Abbruch vom Kunden oder ihm zurechenbaren Personen schuldhaft verursacht wurde, richten sich mögliche Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

19. Absage durch Lounge & Famous

19.1 Muss Lounge & Famous eine gebuchte Veranstaltung aus einem von Lounge & Famous zu vertretenden Grund absagen, werden bereits für die nicht erbrachte Leistung geleistete Zahlungen zurückerstattet.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

19.2 Kann eine Veranstaltung oder gebuchte Leistung aufgrund eines Umstands nicht durchgeführt werden, den keine Vertragspartei zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Lounge & Famous wird nach Möglichkeit eine zumutbare Umbuchung oder einen Ersatztermin anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Ersatztermin oder Gutschein anzunehmen, soweit ihm nach den gesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf Rückzahlung zusteht.

19.3 Gesetzliche Regelungen über Unmöglichkeit, Rücktritt, Kündigung und Störung der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

 

20. Mängel und Beanstandungen

20.1 Sollte während einer Veranstaltung eine vereinbarte Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden, bitten wir den Kunden, Lounge & Famous bzw. das vor Ort eingesetzte Personal möglichst unverzüglich darauf hinzuweisen.

Dies ermöglicht uns, soweit möglich, kurzfristig Abhilfe zu schaffen.

20.2 Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

 

21. Haftung von Lounge & Famous

21.1 Lounge & Famous haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

21.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Lounge & Famous für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

21.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

21.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lounge & Famous.

 

22. Persönliche Gegenstände

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände oder sonstiges Eigentum des Kunden oder seiner Gäste gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

Kunden und Gäste sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände angemessen zu beaufsichtigen.

 

23. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere im Zusammenhang mit STRATO, SimplyBook.me, Stripe und Google Maps, enthält unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

 

24. Verbraucherstreitbeilegung

Lounge & Famous ist nicht bereit und, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

25.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Uelzen als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

26. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen grundsätzlich unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuell mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 30. August 2026

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